Beiträge vom Mai, 2008

Chip-Pflicht für Welpen innerhalb der ersten drei Lebensmonate

Mittwoch, 28. Mai 2008 11:42

Nun ist es auch bei uns in Österreich soweit - ab 1. Juli 2008 müssen alle Welpen innerhalb der ersten drei Lebensmonate gechipt und registriert werden.

Der Chip ist nicht viel grösser als ein Reiskorn und wird mit Hilfe einer Injektonsnadel links hinter dem Ohr unter die Haut gesetzt.
Das chipen ist nicht viel schmerzhafter als eine Impfung.

Unsere Gina (unten im Bild als Welpe mit 5 Wochen) kann das allen Kollegen und Kolleginnen nur bestätigen ;0

 

Unsere hündin Gina mit 5 Wochen

компютри


„Der Chip selbst ist inaktiv, stört das Tier nicht und sendet auch keinerlei Radiowellen aus. Erst wenn ein Lesegerät in seine unmittelbare Nähe gebracht wird, sendet er die Daten an das Lesegerät.
Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (eine 12-stellige ID-Nummer und ein dreistelliger Ländercode). Diese ist von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern, die ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar. Der Chip kann beliebig oft ausgelesen werden und hält ein Hundeleben lang.

Vorteile der elektronischen Kennzeichnung:

Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufenen ist, gestohlen, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.

  • Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig erkennbar. Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher.
  • Die Daten des Tieres sowie seines Besitzers werden in einer österreichweiten Datenbank gespeichert, die international vernetzt ist. Bislang hat sich das Bundesministerium für Gesundheit, Frauen und Jugend zwar noch nicht für eine Datenbank entschieden, sicher ist aber, dass die bisher in den heimischen Datenbanken (z.B. bei animaldata.com, Link in der Infobox) gespeicherten Daten übernommen werden.
  • Der Chip dient außerdem als Eigentum- sowie Abstammungsnachweis und sichert zudem die züchterische Glaubwürdigkeit.
  • Der Chip hat im grenzüberschreitenden Reiseverkehr internationale Gültigkeit.

Auch Hunde brauchen einen Pass

Hunde auf Reisen benötigen den EU-Heimtier-Ausweis, auch “Pet Pass” genannt. Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Heimtier-Passes ist eine eindeutige Kennzeichnung (ab 2011 gilt hierfür ausschließlich das Chippen). Der “Pet Pass” belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet worden ist. Bis 2001 ist statt dem Chip auch eine Tätowierung am Ohr des Tieres zulässig.
Kosten von rund 50 bis 60 Euro

Wie realistisch die Registrierung aller Hunde ist, wird sich in Zukunft zeigen, denn sie ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Das Chipen und Registrieren eines Hundes kostet zwischen 50 und 60 Euro - Kosten, die sich möglicherweise nicht jeder Tierhalter leisten will.“
 Quelle: krone.at

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